Unser Team ist bereit, Ihnen dank den professionalen Kenntnissen der örtlichen Gesetze die Besorgung des Visums für die Ukraine anzubieten, das Sie für einen langfristigen Aufenthalt und das Unternehmen benötigen werden. Die sämtliche Kommunikation mit den Ämtern erfolgt über uns und Sie können sich somit nur auf Ihre Angelegenheiten konzentrieren.
Für Unternehmer und Investoren, die an einer professionellen Führung des Unternehmens in der Ukraine interessiert sind, ist die Besorgung des Visums eine Prioritäts- und Pflichtaufgabe.
Unsere Mitarbeiter haben eine gesetzliche Beauftragung direkt vom Arbeitsministerium in der Ukraine und sie werden Ihnen helfen, alles Erforderliche zu veranlassen und zu vereinbaren.
Am 1. September 2005 wurde für die Mitglieder der Europäischen Union, der Schweiz und Liechtenstein die Visafreiheit mit der Ukrainischen Republik in einer Länge von 90 Tagen eingeführt. Nach dem Ablauf der 90-tägigen Frist ist das entsprechende Visum unbedingt zu besorgen.
Erledigung der legitimen Arbeitserlaubnis für die Arbeit in der Ukraine
Sofern Sie bei der Unternehmertätigkeit in der Ukraine immer Ihr eingespieltes Team von eigenen Mitarbeitern zur Verfügung haben möchten, werden Sie für diese Mitarbeiter eine gültige Arbeitserlaubnis benötigen, die für 1 Jahr erteilt wird. Anschließend ist ihre Verlängerung zu beantragen.
Ausländer, die ohne eine Arbeitserlaubnis beschäftigt werden, können per Gesetz unverzüglich aus dem Gebiet der Ukraine ausgewiesen werden und darüber hinaus kann der Arbeitgeber auch unangenehme finanzielle Sanktionen erwarten.
Wie können wir Ihnen bezüglich des Visums für die Ukraine helfen?
- Sicherung des richtigen Visumstyps.
- Schnelle Besorgung der Arbeitserlaubnis für Sie und Ihr Team.
- Vollständige Vertretung bei Verhandlungen mit örtlichen Behörden.
- Dolmetschen und Führen von eventuellen weiteren Kommunikationsleistungen.